Wohnberechtigungsschein

WBS-Schnellcheck

Für viele unserer Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) nötig. Prüfen Sie hier in wenigen Sekunden, ob Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen voraussichtlich einhält. In Hessen gibt es zwei Stufen: Wohnungen für geringe und für mittlere Einkommen.

Alle, die dauerhaft einziehen – auch ein erwartetes Kind.
Berücksichtigungsfähige Kinder nach § 32 EStG – auch volljährige in Ausbildung oder Studium.
Gemeint ist nicht einfach das ausgezahlte Nettoeinkommen. Maßgeblich ist das Einkommen aller Haushaltsangehörigen nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz (§§ 6, 7 HWoFG) – also nach Abzug der gesetzlich vorgesehenen Pauschalen und Freibeträge.
Wie ermittle ich diesen Betrag ungefähr?

Ausgangspunkt ist die Summe der positiven Einkünfte aller Haushaltsangehörigen (in der Regel des Vorjahres). Davon werden je 10 % pauschal abgezogen, wenn die Person tatsächlich zahlt:

  • Steuern vom Einkommen
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Beiträge zur Rentenversicherung oder vergleichbaren Altersvorsorge

Je nach Situation sind das 0 %, 10 %, 20 % oder 30 %. Zusätzlich können unter anderem Werbungskosten, 4.000 € je Person mit einem GdB ab 50, 4.000 € für bestimmte junge Ehepaare, bis zu 3.000 € bei eigenem Einkommen eines Kindes zwischen 16 und unter 25 Jahren, 1.000 € je Kind unter zwölf Jahren bei Alleinerziehenden sowie gesetzliche Unterhaltszahlungen abgezogen werden.

Einfacher: Wechseln Sie oben auf „Einkommen berechnen lassen" – dann rechnen wir den Betrag überschlägig aus Ihren Bruttoangaben aus.

Dann wird jedes Mitglied grundsätzlich wie ein Einpersonenhaushalt behandelt – eine Einzelfallprüfung ist nötig.
  • Wohnungen für geringe Einkommen
  • Wohnungen für mittlere Einkommen
  • über der Einkommensgrenze

Rechtlicher Hinweis: Dieser Schnellcheck bietet ausschließlich eine unverbindliche erste Orientierung. Maßgeblich ist das nach den §§ 6 und 7 des Hessischen Wohnraumfördergesetzes ermittelte Einkommen. Freibeträge, besondere Einkommensarten, Änderungen der Einkommensverhältnisse und die Bestimmungen der jeweiligen Förderzusage können im Einzelfall zu einem anderen Ergebnis führen. Der Schnellcheck stellt weder einen Wohnberechtigungsschein noch eine Zusage für die Anmietung einer bestimmten Wohnung dar. Die verbindliche Prüfung und Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins erfolgt durch die zuständige Behörde.
Einkommensgrenzen gültig ab 1. Januar 2026.

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